24.12.2023Bekanntgabe des beschlussmäßig festgestellten einheitlichen Wahlvorschlages der Kandidaten und Kandidatinnen zu den Kirchenvorstandswahlen am 18.2.2024.Es folgt die zweiwöchige Bekanntmachung in den Schaukästen der Gemeinde und es beginnt damit die Frist der Einspruchsmöglichkeit (schriftlich an den KV in der erstenWoche und
Kandidatenliste Kirchenvorstandswahlen 2024
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